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   BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66   

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https://dejure.org/1966,1371
BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66 (https://dejure.org/1966,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1966 - IV B 120.66 (https://dejure.org/1966,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1966 - IV B 120.66 (https://dejure.org/1966,1371)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Baugenehmigung für ein Wohngebäude und Geschäftsgebäude - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Erfüllung der Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen - Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge nach Art eines Bauvorhabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1967, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66
    Zur Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der die Erfüllung der Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen zum Gegenstand hat (im Anschluß an Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65).

    Die Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem vom Berufungsgericht festgestellten Inhalt zulässig ist oder nicht, ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der beschließende Senat durch Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - ausgesprochen hat, daß es nicht gegen Bundesrecht verstößt, wenn Verpflichtungen der hier in Frage stehenden Art durch Vertrag unter vergleichbaren Umständen, wie sie hier vorliegen, festgelegt werden.

  • BVerwG, 24.10.1956 - V C 236.54
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66
    Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision machen die Beklagten geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 111 und 5, 128) abweiche.

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1956 und vom 26. Juni 1957 (BVerwGE 4, 111 und 5, 128), auf die sich die Beklagten beziehen, behandeln die Frage, ob unter der Geltung des Ersten Wohnungsbaugesetzes ein mit diesem Gesetz nicht zu vereinbarender vertraglicher Freibau bzw. Freikauf zulässig war, haben sich also mit der hier entscheidungserheblichen, grundsätzlich nach den insoweit landesrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung und ihrer Nachfolgevorschriften zu beurteilenden Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem vom Berufungsgericht festgestellten Inhalt zulässig ist, und mit der weiteren Frage, ob mit einem solchen Vertrag gegen Bundesrecht verstoßen wird, nicht befaßt.

  • BVerwG, 26.06.1957 - V C 109.56
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66
    Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision machen die Beklagten geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 111 und 5, 128) abweiche.

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1956 und vom 26. Juni 1957 (BVerwGE 4, 111 und 5, 128), auf die sich die Beklagten beziehen, behandeln die Frage, ob unter der Geltung des Ersten Wohnungsbaugesetzes ein mit diesem Gesetz nicht zu vereinbarender vertraglicher Freibau bzw. Freikauf zulässig war, haben sich also mit der hier entscheidungserheblichen, grundsätzlich nach den insoweit landesrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung und ihrer Nachfolgevorschriften zu beurteilenden Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem vom Berufungsgericht festgestellten Inhalt zulässig ist, und mit der weiteren Frage, ob mit einem solchen Vertrag gegen Bundesrecht verstoßen wird, nicht befaßt.

  • VGH Hessen, 28.01.1983 - IV OE 111/81
    Nach dieser Entscheidung aus dem Jahre 1979 ist es zumindestens fraglich, ob das Bundesverwaltungsgericht noch an dem Erfordernis festhält, daß dem beitragspflichtigen Bauherrn eine bevorzugte Nutzungsbefugnis an im Eigentum eines anderen stehenden Einstellplätzen eingeräumt wird (BVerwG, U. v. 4.2.1966 - 4 C 64.65 -, BVerwGE 23, 213 ff.; B. v. 31.10.1966 - IV B 120.66 - BRS 17 Nr. 82).
  • BVerwG, 16.06.1971 - IV B 7.71

    Geltendmachung der rechtlichen Unmöglichkeit und Sittenwidrigkeit einer Auflage

    Ob die Zulässigkeit garagenrechtlicher Ablösungsverträge sowie die Zulässigkeit einer auf ihren Abschluß gerichteten Auflage in Fällen der hier zu beurteilenden Art überhaupt noch einer über dasUrteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - (BVerwGE 23, 213) und den Beschluß vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 120.66 - (BRS 17, 154 = VerwRspr. 18, 816) hinausgehenden Klärung zugänglich ist, unterliegt Zweifeln.
  • BVerwG, 10.01.1967 - IV B 148.65

    Rechtsmittel

    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 10. Oktober und31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 und BVerwG IV B 120.66 - im Anschluß an seinUrteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - bereits entschieden, daß es nicht gegen Bundesrecht verstößt, wenn Landesrecht die Pflicht festlegt, statt der Herstellung von Einstellplätzen Zahlungen zur Herstellung von Einstellplätzen mit der Möglichkeit der Nutzung durch den Pflichtigen zu leisten.
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